Selbstverteidigung
Sicherheit beginnt mit der richtigen Vorbereitung. In unserem Sortiment finden Sie effektive Selbstverteidigungsprodukte – von Pfefferspray über Elektroschocker bis hin zu taktischen Tools – für Ihre persönliche Sicherheit im Alltag und unterwegs.
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Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Lederetui für Messer und Magazine Größe 10 cm
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Sector Taktischer Einsatzhandschuh mit Metallstaub M / 9
Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen
Teleskopschlagstock, 16" chrom
Vesk Grizzly Breitstrahl 4mio. Scoville 400ml
Inhalt: 0.4 Liter (199,97 € / 1 Liter)
Sector Handschuh mit Protektoren M / 9
Selbstverteidigung – Schutz und Sicherheit für jede Situation
In bedrohlichen Momenten zählt jede Sekunde. Effektive Selbstverteidigungsmittel können helfen, gefährliche Situationen abzuwehren oder rechtzeitig Hilfe zu rufen. Bei Waffenfuzzi finden Sie eine große Auswahl an legalen Selbstschutzprodukten für unterschiedliche Anforderungen – für Zivilpersonen, Security-Personal oder den beruflichen Einsatz.
Vielfalt an Selbstschutzprodukten
Unser Sortiment deckt alle Bereiche moderner Selbstverteidigung ab – von passiven Warnmitteln bis zu aktiven Abwehrsystemen:
- Pfefferspray & CS-Spray: Bewährte Mittel zur Tier- und Notwehrabwehr, wahlweise als Nebel- oder Jet-Spray.
- Elektroschocker: Effektive Geräte zur kurzzeitigen Angriffsabwehr, nur zulässig mit PTB-Prüfzeichen.
- Tactical Pens & Kubotans: Unauffällige, aber wirkungsvolle Schlag- und Druckmittel für geschulte Anwender.
- Schrillalarme: Lautstarke Signalgeber mit über 100 dB zur Abschreckung und Alarmierung von Passanten.
- Schlagstöcke & Tonfas: Für den professionellen Einsatz und Sicherheitsdienste, teilweise mit EWB- oder Führungsbeschränkung.
- Stichschutzwesten & Securitybekleidung: Schutzkleidung für den Einsatzdienst und den privaten Sicherheitssektor.
- Handschellen & Zubehör: Für Security- oder Trainingszwecke – robuste Ausführungen aus Stahl oder Aluminium.
- Batterien & Akkus: Leistungsstarke Energiequellen für Taschenlampen, Elektroschocker und Alarme.
Rechtliche Hinweise zur Selbstverteidigung in Deutschland
Der Besitz und die Nutzung von Selbstschutzmitteln sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, jedoch unterliegen einige Produkte gesetzlichen Vorgaben:
- Pfeffersprays: Nur als Tierabwehrspray frei verkäuflich. Der Einsatz gegen Menschen gilt als Notwehr (§ 32 StGB) und muss verhältnismäßig sein.
- CS-Gas-Sprays: Dürfen ab 14 Jahren erworben werden, da sie unter das Reizstoffgesetz fallen.
- Elektroschocker: Nur zulässig mit PTB-Zulassungszeichen und ab 18 Jahren erhältlich.
- Schlagstöcke & Tonfas: Das Führen in der Öffentlichkeit ist nach § 42a WaffG verboten.
- Tactical Pens & Kubotans: Besitz erlaubt, Führen in der Öffentlichkeit nur, wenn kein Angriffscharakter vorliegt.
Bitte beachten Sie stets die gesetzlichen Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) und die jeweilige Kennzeichnung der Produkte.
Ihre Vorteile bei Waffenfuzzi
- Große Auswahl an geprüften Selbstschutzprodukten
- Nur legale, PTB-geprüfte Artikel
- Fachkundige Beratung & telefonischer Support
- Schneller Versand
- Zubehör & Ersatzteile direkt verfügbar
Schützen Sie sich, ohne Grenzen zu überschreiten – mit geprüften Produkten zur Selbstverteidigung von Waffenfuzzi. Ob für den Ernstfall, zur Prävention oder für den beruflichen Einsatz: Hier finden Sie alles, was Sie für Ihre persönliche Sicherheit benötigen.
Häufig gestellte Fragen
Ist Pfefferspray in Deutschland legal?
Was ist der Unterschied zwischen Pfefferspray und CS-Gas?
Ab welchem Alter darf ich Pfefferspray oder CS-Spray kaufen?
Sind Elektroschocker erlaubt?
Quelle: § 42a WaffG – Führverbot
Darf ich einen Schlagstock oder Teleskopschlagstock mitführen?
Quelle: § 42a WaffG – Führverbot
Sind Tactical Pens oder Kubotans erlaubt?
Darf ich Selbstverteidigungswaffen bei mir tragen?
Quelle: § 12 WaffG – Ausnahmen vom Führverbot
Welche Selbstverteidigungsmittel eignen sich für Frauen oder Senioren?
Sind Selbstverteidigungskurse sinnvoll?
Was ist beim Einsatz von Selbstverteidigungsmitteln zu beachten?
Quelle: § 32 StGB – Notwehr
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